AGB der Fischer-Acrylglastechnik, Schürlistrasse 9, 8344 Bäretswil Durch Erteilung des Auftrags erkennt der Kunde diese Bedingungen als verbindlich an. Sie werden Vertragsbestandteil. Stand 2008
Material: PMMA GS weist teilweise Dickenunterschiede bis + - 0.5 mm auf, diese können nicht beanstandet werden. Kleine Kratzer von der Verarbeitung oder dem Transport, können nicht beanstandet werden. Gewellte oder krumme Platten, können bei Temparaturunterschieden oder lagerbedingt vorkommen, und können nicht beanstandet werden. Materialbedingte Schäden oder Ermüdungen sind nach Katalogangaben der Zulieferer zu beurteilen.
Toleranzen: Grundsätzlich sind Toleranzen bis + -1mm bei Zuschnitten und + - 0.5 mm bei Frästeilen normal und können nicht beanstandet werden. Nur bei Schriftlich, auf Normplänen enthaltenen Toleranzen, sind diese massgebend.
Offerten: Offerten sind unverbindlich und können jederzeit abgeändert werden. Der Kunde wird jedoch über die Änderungen in Kenntnis gesetzt und hat das Recht den Auftrag zu anulieren.
Bestellungen: Bestellungen sind schriftlich oder als e-mail verbindlich. Sind keine Normzeichnungen erstellt worden, übernimmt die Fischer-Acrylglastechnik keine Verantwortung oder Haftung irgendwelcher Art. Ebenfalls für telefonische Anfragen oder Auftragerteilungen wird jeglicher Anspruch auf Richtigkeit abgelehnt.
Widerruf: Die Anulierung eines Auftrages ist nur möglich, wenn noch keine Unkosten wie: Planung, Bestellungen von speziellen Materialien, erstellen von CNC Programmen, oder Aufwendungen jeglicher Art entstanden sind. Wird der Auftrag trotzdem Anuliert, fallen die bereits ausgeführten Aufwendungen zu Lasten des Kunden.
Lieferfrist: Grundsätzlich 14 Tage nach Bestelldatum. Bei Spezialmaterialien die nicht am Lager sind, können Verzögerungen auftreten.
Verarbeitung: Material, Verarbeitungsgrad und Oberflächengüte sind bei der Bestellung zu definieren. Die drei Verarbeitungsstufen sind folgende:
Spar (gesägte Stirnseiten, Toleranzen + -2mm, Verleimungen mit Lufteinschlüssen, nicht bündiggefräste und unpolierte Kanten, Oberflächenkratzer möglich)
Industrie (bündiggefräste und nachpolierte Kanten, Kanten gebrochen, Verleimstellen mechanisch beständig mit kleinen Lufteinschlüssen,leichte Oberflächenkratzer möglich)
Design und Labor (auf Gehrung geschnitten, getempert und aufgegossen verleimt, möglichst ohne Lufteinschlüsse, möglichst perfekte Optik)
Ist nichts angegeben, wird „Inustrie“ geliefert und verrechnet.
Bezahlung: Grundsätzlich sind die offerierten Preise als Bruttopreise zu verstehen. Es wird grundsätzlich eine Rechnung gestellt, die innerhalb von 14 Tagen nach Ausstelldatum zu begleiche ist. Eine 1. Mahnung wird nach Ablauf der 14 Tage mit einem neuen Einzahlungsschein verschickt. Dieser ist innerhalb von 14 tagen zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist, wird die 2. Mahnung mit einem neuen Einzahlungsschein mit Umtriebskostenzuschlag von 30 CHF,eingeschrieben zugeschickt. Dieser ist innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die 3. Mahnung wird mit Androhung der Betreibung ausgestellt und beinnhaltet alle bis dahin angefallenen Unkosten zu Lasten des Schuldners. Nach 30 Tagen wird die Betreibung eingeleitet, wobei die Betreibungskosten zu lasten des Schuldners fallen.
Bei Bestellungen über 1000 sFr. behält sich die Fischer-Acrylglastechnik das Recht vor, eine Anzahlung zu Verlangen. Barzahlung ist möglich bei Abholung der Ware. Wir akzeptieren keine Kreditkarten oder andere bargeldlose Bezahlungsmittel. Grundsätzlich ist die Ware abzuholen. Bei Versand wird jegliche Haftung abgelehnt. Der Versand wird nach Posttarif zuzüglich 20 sFr. für Verpackung und Aufwand verrechnet.